Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bisherige Förderung der KfW
Seit 2021 gab es für Hausbauer und Immobilienkäufer die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit der zweiten Stufe des neuen Fördersystems für energetische Sanierungen will die Bundesregierung einen Beitrag leisten, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Wer energetisch sanieren oder bauen möchte, profitiert nun von höheren Kreditsummen, höheren Zuschüssen und günstigen Zinsen. Je besser das Energieeffizienzniveau erreicht wird, desto höher fallen die Zuschüsse aus. Die Darlehenssummen sind je nach Programm und Energieeffizienz auf 60.000, 120.000 oder 150.000 Euro begrenzt. Zusätzlich fließen nach der Fertigstellung Tilgungszuschüsse von bis zu 50 Prozent direkt ins Darlehen und verkürzen damit die Kreditlaufzeit.
Begriffserklärung EE-Paket: Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbarer Energien. Der nach den Vorgaben des GEG berechnete Wärmebedarf des Effizienzhauses (Endenergiebedarf) muss bei einem EE-Paket zu einem Mindestanteil von 55 % durch die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Das Nachhaltigkeitspaket (NH-Paket) kann bei der Sanierung im Bestand nur bei Nichtwohngebäuden angewandt werden!
*außer Heizungstechnik
Der Start der Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt. Derzeit sind Eigentümerinnen oder Eigentümer eines bestehenden, selbstgenutzten Einfamilienhauses (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), eines bestehenden ungeteilten Mehrfamilienhauses (mit mehr als einer Wohneinheit) und Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine Maßnahme am Gemeinschaftseigentum umsetzen, in Deutschland antragsberechtigt.
Förderfähige Vorhaben der Heizungsförderung können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
Beispiel maximal förderfähige Kosten:
Sanierung Einzelmaßnahmen: max. 60.000 €/WE* (pro Antragsteller und Jahr)
Baubegleitung (Ein-/Zweifamilienhaus): max. 10.000 €/WE
Kreditsumme/Investitionskosten gesamt: max. 70.000 €/WE
Beispiel Tilgungszuschusshöhen: In der BEG können verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlich hohen Tilgungszuschüssen gefördert werden. In der Zusage wird in diesen Fällen ein Misch-Tilgungszuschuss bzw. Mischzuschuss ausgewiesen.
*WE steht für Wohnungseinheit
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude nach BEG
- BAFA-Förderprogramme im Überblick
Downloads zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)